Aufreger des (Sonn-)Tages: KfW-Vorstände sind Arbeitnehmer

Das ist ja ein handfester Skandal, den BAMS hier mitten im Sommerloch aufdeckt: KfW-Vorstände sind Arbeitnehmer!!1!

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Sofern also der Vorstand gesetzlich krankenversichert ist, dann ist dies die gleiche Regelung wie bei der Teilzeitangestellten Lieschen Müller. Eine Verbesserung ggüber den “Normalsterblichen” ergibt sich nur bei PKVersicherten Vorständen mit Hausehefrau und vielen Kindern – in dem Auszug steht nämlich in der Tat nichts von einer Maximalgrenze drin, die bei Angestellten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze greift. Bei diesen beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch 50%, allerdings ist (in 2013) auf 287,44e monatlich begrenzt. Mehr dazu findet man im Blog von Kollege Hennig.

Zu bemerken bleibt, dass prozentual gesehen bei einem Einkommen von zB 1 Mio EYR p.a. weit weniger für die Krankenversicherung des Vorstandes aufgewendet wird, als bei einem handelsüblichem Angestellten. Auch lässt sich die Aussage bzgl. des “Großteil” nicht ganz nachvollziehen – oder sind 50% etwa ein Großteil? 😉

Weiter wird auch eine “kostenlose” D&O angeführt, die “für die Vorstände” abgeschlossen wird – was einen “Gegensatz zu der Praxis in vielen anderen Unternehmen” darstellt. Auch das ist so nicht ganz richtig, liebe Bild am Sonntag. Managerhaftpflichten werden idR immer vom Unternehmen abgeschlossen und bezahlt, da damit weniger der Manager/Vorstand/Geschäftsführer geschützt wird sondern mehr das Unternehmen und deren Eigentümer wie zB Aktionäre.

Mit sommerlichen Grüßen,
Wladimir Simonov

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