Kann man sich auch ohne Einkommen gegen Berufsunfähigkeit versichern?

Kennen Sie den Unterschied zwischen Schadenversicherung und Summenversicherung?

Bei einer Schadenversicherung wird die Versicherungsleistung durch den entstandenen Schaden (und die Versicherungssumme) begrenzt. Es gibt bei der Schadenversicherung zwar meistens eine definierte maximale Versicherungssumme, im Schadensfall wird jedoch nur der tatsächlich entstandene Schaden bezahlt. Dazu gehören bspw. Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kaskoversicherung, gewerbliche Sachversicherung, Krankenversicherung und andere exotischere Sparten. Es ist die älteste Versicherungsform der Welt, denn schon vor rund 4.000 Jahren haben Kaufleute ihre Waren oder Schiffe untereinander gegen Schäden versichert.

Bei einer Summenversicherung hingegen wird bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses wie zB Tod, Berufsunfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Verlust einer bestimmten Fähigkeit die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt. Quotelungen sind idR nicht vorgesehen, denn das Ereignis ist fest definiert und es gibt eben kein “bisschen tot”.

Berufsunfähigkeitsversicherung ist also eine Summenversicherung und es kann sich theoretisch jeder Mensch dagegen versichern – unabhängig vom aktuellen Einkommen.

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In der Praxis ist das natürlich nicht so ganz einfach, denn zu jedem Vertrag gehören zwei Parteien. Die Versicherer behalten sich für bestimmte Berufe, Tätigkeiten oder Hobbys Ausschlüsse, Begrenzungen oder Ablehnungen vor.

Hier sind die häufigsten Praxisfälle:

Schüler können sich gegen Schulunfähigkeit versichern – eine Sonderform der BU. Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit wird der Vertrag automatisch in eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt. Besonders empfehlenswert ist dies, wenn nach der Schule ein handwerklicher Beruf angestrebt wird. Schüler werden nämlich bei den meisten Gesellschaften unabhängig vom Schulzweig analog kaufmännischen Angestellten eingestuft – und diese Einstufung darf später auch bei einem höheren beruflichen Risiko nicht mehr verschlimmert werden. Versichert werden je nach Gesellschaft bis zu 1.500e Monatsrente.

Studenten können sich bei den meisten Gesellschaften ab dem 1. Semester gegen Berufsunfähigkeit versichern. Damit wird das spätere (wahrscheinlich recht hohe) Einkommen nach dem Studium abgesichert. Sollte der Student bereits im Studium erkranken und den Studienabschluss nicht erreichen oder den angestrebten Beruf nach dem Studium nicht ausüben können, wird die vereinbarte BUrente bezahlt. Je nach Versicherer gibt’s allerdings unterschiedliche Regelungen für vollen BUschutz – weniger guten Anbieter bieten diesen erst ab einer bestimmten Semesteranzahl oder (Zwischen-)Prüfungen oder gar Bachelor. Versichert werden je nach Gesellschaft bis zu 2.000e Monatsrente.

Auszubildende werden mittlerweile bei allen Gesellschaften gemäß ihrem angestrebten Beruf versichert, wenige Versicherer bieten in der Ausbildung nur einen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Je nach Ausbildungsberuf muss man mit Begrenzungen hinsichtlich Endalter, Verweisung, Nachversicherungsoptionen oder generellen Ablehnungen rechnen. Wenn feststeht, dass eine versicherungstechnisch “unerwünschte” Ausbildung wie zB Friseur, Bäcker, Dachdecker, oÄ angestrebt wird, sollten Eltern ein paar Monate vor Schulabschluss oder Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag eine Schüler-BU abschließen und ihrem Sprössling damit eine vorteilhafte Berufsgruppeneinstufung sichern. Versichert werden je nach Gesellschaft bis zu 1.500e Monatsrente.

Hausfrauen bzw. Hausmänner können sich trotz fehlendem Einkommen bei den meisten Versicherern gegen Berufsunfähigkeit versichern. Extern zugekauft (zB von selbstständigen Haushaltshilfen oder Hauswirtschaftern) bemisst sich der Wert ihrer Arbeitskraft auf 1.500e – 2.500e monatlich. Bei dauerhaftem Ausfall durch Unfall oder Krankheit müssen diese Kosten der Familie gedeckt werden – besonders wenn der andere Partner das ganze Haushaltseinkommen beisteuert und die Kinder noch klein sind. Versichert werden je nach Gesellschaft bis zu 1.500e Monatsrente.

Existenzgründer haben häufig anfangs gar kein Einkommen, dennoch einen sehr hohen Bedarf wegen laufender Kosten. Versichert werden je nach Gesellschaft bis zu 2.500e Monatsrente.

Mit freundlichen Empfehlungen,
Wladimir Simonov

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