Jagdhaftpflicht

Für alle Jäger in Stadt Landshut, Landkreis Landshut und ganz Niederbayern haben wir ein besonderes Angebot: Jagdhaftpflicht bereits ab 33€ p.a.

Jagdhaftpflicht

  • wahlweise 6, 8 oder 10 Mio EUR Deckung
  • Ausfalldeckung ab dem 1. EUR (auch bei Vorsatz!)
  • Bis zu drei (auf Wunsch auch unbegrenzt!) brauchbarkeits- oder teilbrauchbarkeitsgeprüfte Jagdhunde und zusätzlich Jagdhunde bis zu 24 Monate Alter ohne Mengenbeschränkung und ohne Nachweis der jagdlichen Abrichtung
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen – auch Waffen
  • Mietsachschäden (auch durch versicherte Hunde) an Gebäude und/oder Räumen inklusive Schießstände und -kinos
  • Kautionszahlung weltweit
  • Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfall mit der Waffe (Querschlägerrisiko)
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, Durchführung von Gesellschaftsjagden, Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen, Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftpflicht), Legen von Gift, Teilnahme an Jagdhundeprüfungen, Frettchen und Beizvögel, Erlaubtes Bejagen und Erlegen von nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tieren sowie Kaninchen und Tauben in befriedeten Bezirken, uvm…

Ganz neu und einmalig: Zufriedenheitsgarantie mit einem täglichen Kündigungsrecht!

Dieser umfassende Schutz ist günstiger als Sie denken! Je nach Ihrem Bedarf ist ein TOP-Tarif mit diesen Leistungen bereits ab 33€  im Jahr zu haben – Ihr persönliches Angebot ist nur ein paar Klicks entfernt 😉

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Wissenswertes zu Jagdhaftpflicht:

Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Besonders dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

#Durchschuss
Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden PKWs. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines PKWs geltend. Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.

#Hochsitz
Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt. Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt

#Verwechslung
Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.

#Spaziergang
Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt.

#Verfolgung
Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.

Sparteninformation:

Für wen ist die Versicherung? 

Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden. Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:

• aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
• aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
• als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunde
• aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
• Auslandsschäden
• aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

• vorsätzliches Handeln
• strafbare Handlungen
• Ansprüche aus Wildschäden
• Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers entstehen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse, welche im Ausland vorkommen, gibt es spezielle Bedingungen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung: Der Umgang mit Waffen, schwieriges Gelände, wilde Tiere, usw. erhöhen natürlich das Risiko eines Unfalls enorm. Um nach einem Unfall das nötige Kapital für Umbauten von Kfz, Wohnung und ähnlichem zur Verfügung stehen zu haben, ist der Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung sinnvoll.

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Was meinen Sie dazu?