SCHADENfroh: Datendiebstahl

Die Tage kam ein Kunde mit einem sehr delikaten Anliegen auf mich zu: Er brauche sofort Rechtsschutz. Natürlich war mir fast schon klar – das Kind liegt bereits im Brunnen, das Haus brennt bereits und der Rechtsschutzfall ist bereits eingetreten.

So war es dann auch: Einer seiner Mitarbeiter wurde dabei erwischt, wie er sich vertrauliche Unternehmensdaten per Email nach Hause schicken wollte. Natürlich hatte diese Aktion sofort eine fristlose Kündigung zur Folge, gegen die dieser Mitarbeiter rechtlich vorgegangen ist.

Grundsätzlich würde in so einem Fall selbstverständlich eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein “Arbeitgeber-RS” greifen. Jedoch besteht bei allen bekannten Anbietern genau in diesem Bereich ausnahmslos eine Wartezeit von 3 Monaten. Damit wollen Versicherer berechtigterweise sog. Zweckabschlüsse (wie in diesem Fall) verhindern. Ferner gibt es bei Arbeitsgerichten die Besonderheit, dass jede Partei die Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bezahlen muss – also auch dann wenn man im Recht ist. Dies macht Arbeit(geber)-RS für den Versicherer (und somit auch die Kunden) zu einer ziemlich kostspieligen Angelegenheit.

Aber zurück zu dem Fall. Ich konnte dem Kunden diesmal also nicht mit einer Kostenzusage (mangels Versicherungsvertrag und aufgrund des vorvertraglich eingetretenen Versicherungsfall) helfen. Halb so schlimm, dachte ich – der Fall ist ja eh klar! Denkste…

Die Daten, die dieser Mitarbeiter nach Hause schicken wollte, wurden bei dem versuchten Versand beschädigt. Der Kunde konnte ihm also nicht eindeutig nachweisen, dass er vertrauliche Daten entwenden wollte. Auch sein EDV-Mann kam in dieser Angelegenheit nicht weiter.

Hier bot ich meine Hilfe an. Die besagten verschlüsselten Daten wurden an einen anderen meiner Kunden – einen ITler – weitergeleitet. Und siehe da: Er konnte tatsächlich die beschädigte Datei wieder herstellen und nachweisen, dass es sich dabei um das komplette Email-Postfach des Unternehmens handelte – und nicht um eine 2 GB große Photoshop-Datei (!) wie vom geschassten Mitarbeiter behauptet.

Ich bin schon sehr gespannt, wie die Verhandlung ausgeht! 🙂

Fazit: Rechtsschutz ist für Unternehmen ein sehr wichtiger Schutz, der vor unkalkulierbaren Risiken rettet. Datendiebstahl, -missbrauch und Wirtschaftskriminalität sind in der heutigen digitalen Zeit eine alltägliche Bedrohung. Dagegen helfen interne Schutzmechanismen und für die immer vorhandenen Restrisiken sog. Vertrauensschadenversicherungen. Auch gibt es mittlerweile recht umfassenden Schutz vor Hackerangriffen und Cyber-Risiken allgemein. Und last but not least: Man muss nicht alles können, sondern alle kennen! 😉

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