Trichterbrust und die vorvertragliche Anzeigepflicht

Mittlerweile sollte wohl jeder wissen, dass bei Antragsstellung alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten – wonach der Versicherer jedoch nicht fragt, muss nicht angegeben werden. Nun hatte ich vor ein paar Monaten den Kontakt zu einem jungen Unternehmer, der eigentlich ganz gut vorgesorgt zu haben schien: Eine BU, eine private Krankenversicherung, mehrere private Rentenversicherungen… Das war schon mal sehr löblich! …