Welche Versicherungen braucht ein Taucher?

Tauchen ist ein schönes und meist relativ ungefährliches Hobby (Höhlentauchen, Eistauchen, Wracktauchen, etc mal ausgenommen), dem man oft im Urlaub oder im Sommer am nächsten Weiher bzw See frönt. Jedoch verbleiben einige Restrisiken, die abgesichert werden sollten!

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Die richtige Absicherung bedarf erst einmal einer passenden Unfallversicherung mit wichtigen Einschlüssen für alle Hobbytaucher (für Berufstaucher gelten andere Konzepte & Konditionen!):

– Mitversicherung von unfreiwillig erlittenem Sauerstoffentzug (durch den Unfallbegriff der meisten Versicherer ausgeschlossen)

– Mitversicherung von unfreiwillig erlittenen Erfrierungen (durch den Unfallbegriff der meisten Versicherer ausgeschlossen)

– Mitversicherung tauchtypischer Gesundheitsschäden wie Dekompressionskrankheit / Caissonkrankheit, Barotrauma, Trommelfellverletzungen, Blaukommen, etc

– Mitversicherung von Therapiemaßnahmen inkl. Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen

– Mitversicherung von Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten in unbegrenzter Höhe inkl 24h-Hotline (bei den meisten Versicherern bestehen Begrenzungen bzw. Einschränkungen)

– Heilbehandlungskosten inkl. Ein-/Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Ausland (bei den meisten anderen Versicherern nicht eingeschlossen)

– Mitversicherung der Flugrückholung nach Deutschland bei Krankenhausaufenthalt von voraussichtlich mindestens 7 Tagen (bei medizinischer Notwendigkeit auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt) inkl. Rückreisemehrkosten der mitreisenden Familienangehörigen in unbegrenzter Höhe (idR nicht mitversichert oder mit Begrenzungen bzw. Einschränkungen)

Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden (die wenigsten Versicherer verzichten auf diesen Punkt!)

– Mitversicherung der Kosten für psychologische Betreuung nach einem Unfall (auch bei indirekter Einwirkung)

– Kein Ausschluss von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (z.B. Ohnmachtsanfälle, etc)

– Erstattung von Hörgeräten in unbegrenzter Höhe (idR nicht mitversichert)

– Unfallbedingter Gehörverlust ist in der Gliedertaxe enthalten -> 50% Invalidität (= 187.500€ @TauchXpert) bei Gehörverlust auf einem Ohr, -> 100% Invalidität (= 525.000€ @TauchXpert) bei Gehörverlust auf beiden Ohren

Diese herausragende Absicherung gibt’s je nach Eintrittsalter und Berufsgruppe ab nur 10,21€ monatlich! 😉

PS: Wir bieten ebenfalls Sonderkonzepte für Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hobbytaucher & Berufstaucher! Kontaktieren Sie uns ruhig jederzeit per Email oder telefonisch unter 0871 / 13 55 04 84

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Mit tiefenentspannten Grüßen,
Wladimir Simonov

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