Welche Versicherungen braucht man bei Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing – es gibt viele Namen für Arbeitnehmerüberlassung. Doch welche Versicherungen brauchen die Unternehmen wirklich?

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(A) Haftpflicht inkl. Auswahlverschulden und Haftung des Leiharbeiters gegenüber Entleiher & Dritten (zB Kunden des Entleihers) sowie AGG-Deckung

Viele Zeitarbeit-/Leiharbeit-/Personalleasing-Unternehmen haben lediglich eine sog. Bürohaftpflicht, die bspw. nur bei “Stolperschäden” oder Mietsachschäden greift. Diese greift allerdings zu kurz! Besser wäre, wenn

1. Schadensersatzansprüche wegen Auswahlverschuldens

Schadensbeispiel: Für eine Stelle als Lohnbuchhalter vermittelt das Zeitarbeitsunternehmen zwar einen qualifizierten Mitarbeiter, jedoch wird aus unbekannten Gründen versäumt, ein Führungszeugnis und eine Bonitätsauskunft des mehrfach wegen Betruges verurteilten Arbeitnehmers einzuholen. In 6 Monaten veruntreut und unterschlägt der Leiharbeiter daraufhin beim Entleiher über 10.000e. Der Entleiher macht den Vermögensschaden daraufhin beim Verleiher geltend.

2. Schadensersatzansprüche wegen Schäden des Leiharbeiters beim Entleiher

Schadensbeispiel: Ein Leiharbeiter verursacht im Betrieb des Entleihers einen Sachschaden von 7.000e, als er durch Fehlbedienung eine Maschine kaputt macht. Der Entleiher nimmt den Verleiher in Haftung.

3. Schadensersatzansprüche wegen Schäden des Leiharbeiters bei Dritten (zB Kunden oder Auftraggeber des Entleihers)

Schadensbeispiel: Ein Leiharbeiter verursacht beim Kunden des Entleihers einen Leitungsschaden, als er während der Montage der bestellten Küche die Wasserleitung anbohrt. Der Auftraggeber und der Entleiher verlangen Schadensersatz vom Verleiher über 20.000e.

4. Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung (Verstoß vs. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG)

Schadensbeispiel: Versehentlich wird die formlose Email eines Entleihers an den Verleiher unverändert als Stellenanzeige übernommen und publiziert, was gleich mehrere Verstöße gegen das AGG darstellt. Die Anzeige in der Tageszeitung und online mit dem Text “Kinderlose Produktionsmitarbeiterinnen bis 40 gesucht” hat neben einigen erzürnten Anrufen auch 2 Klagen wegen Diskriminierung provoziert.

mitversichert sind.

(B) Sachversicherung inkl. Allgefahrendeckung, Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit, Einschluss der “goldenen Regel” sowie Elektronikbaustein für Büro

(C) Betriebsunterbrechungsversicherung für bis zu 18 Monate

(D) Rechtsschutz für Arbeitgeber, Verträge und Forderungen inkl. Übernahme der Kosten für Klärung + Eintreibung selbst strittiger Rechnungen sowie Ausfalldeckung bei Insolvenz des Auftraggebers

(E) Vertrauensschadenversicherung vs. Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug, Sabotage sowie sonstiger Delikte, die dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen sind

(F) Datenrisiken

(G) Bürgschaften

(H) Betriebliche Altersvorsorge mit Wertschöpfung im eigenen Unternehmen & Stärkung des Eigenkapitals

(I) Kostenneutrale betriebliche Krankenversicherung inkl. individuellem betrieblichen Gesundheitsmanagement

Mit besten Empfehlungen,
Wladimir Simonov

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