Berufsunfähig ohne Krankschreibung?

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der/die Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) zu mindestens 50% außer Stande ist, seinen/ihren Beruf, wie dieser vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben. Das ist die “Standard”-Definition der Berufsunfähigkeit in fast allen aktuellen Versicherungstarifen. Man muss also …

Wozu braucht man denn überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?? – Teil 1: Der Vorfall

Der “Vorfall” kann eine Krankheit, ein Unfall, ein Schock oder etwas ganz Anderes sein. Fest steht, dass danach nichts mehr so ist wie es mal war. Für Angestellte ändert sich aber erst einmal gar nichts – sie erhalten mindestens 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers. Führungsmitarbeiter oder Geschäftsführer können in ihren Arbeitsverträgen auch längere Fristen vereinbaren (lassen), Selbstständige und …