Störerhaftung bei übergreifendem Feuer

Ein weiterer Grund für eine private Haftpflichtversicherung: Wenn ein Brand von einem Grundstück auf ein benachbartes Haus übergreift, haftet der Eigentümer des ursprünglich betroffenen Grundstücks für die dabei entstandenen Schäden – selbst wenn er den Brand nicht verschuldet hat. OLG Hamm, Az. 24 U 113/12 Man stelle sich nur mal vor, was passiert wenn man in der Altstadt wohnt und …