Muss man der Versicherung melden, wenn nebenan ein Bordell aufmacht?

Was interessiert es die Versicherung, welchen Geschäften Ihr Nachbar nachgeht? Außer sie planen eine Lustreise, würde man meinen – doch falsch gedacht. Es besteht eine Obliegenheit, dem Versicherer zeitnah alle gefahrerhöhenden Umstände anzuzeigen. Hierzu gehören auch als feuergefährlich definierte Betriebe im Gebäude oder der Nachbarschaft. Hier steckt der Teufel im Detail. Während die Definition der “Nachbarschaft” meistens in den Versicherungsbedingungen steht, …