Muss man der Versicherung melden, wenn nebenan ein Bordell aufmacht?

Was interessiert es die Versicherung, welchen Geschäften Ihr Nachbar nachgeht? Außer sie planen eine Lustreise, würde man meinen – doch falsch gedacht. Es besteht eine Obliegenheit, dem Versicherer zeitnah alle gefahrerhöhenden Umstände anzuzeigen. Hierzu gehören auch als feuergefährlich definierte Betriebe im Gebäude oder der Nachbarschaft. Hier steckt der Teufel im Detail. Während die Definition der “Nachbarschaft” meistens in den Versicherungsbedingungen steht, …

Diskriminierung des Geldes

Liebe Leser, wie Sie bereits aus etwaigen Medienberichten, Werbekampagnen der Versicherungswirtschaft oder Anrufen/-schreiben Ihrer Vermittler wissen, ist morgen neben dem prophezeiten Weltuntergang auch der sog. UNISEX-Stichtag – vll haben die Mayas mit “Weltuntergang” ja auch dieses Ereignis gemeint, denn es findet aktuell (mal wieder) ein Schlussverkauf im Versicherungsbereich statt (vielen Dank an dieser Stelle auch an meine Kunden für die …